Lippische Landeskirche - Antworten auf Nachfragen zur ForuM-Studie

Für die ForuM-Studie hat der unabhängige Forschungsverbund, der die Studie erstellt hat, den Landeskirchen einen Anforderungskatalog gestellt. Aus diesem geht hervor, in welchen Schritten Vorfälle sexualisierter Gewalt von den Landeskirchen gemeldet und welche zugehörigen Daten und Akten geliefert werden müssen.

Welche Akten haben wir geliefert?

Genau auf dieser Basis haben wir als Lippische Landeskirche dem unabhängigen Forschungsverbund alle geforderten und uns zur Verfügung stehenden Daten und Akten geliefert.

Ursprünglich war ein anderes, auf der Auswertung von Personalakten basierendes Verfahren angedacht – nachdem es im ersten Teilschritt zu Verzögerungen gekommen war, entwickelten die EKD und Forschende das andere, auf den Disziplinarakten basierende Verfahren.

In einem ersten Schritt haben wir bekannte Fälle gemeldet. Im zweiten Schritt haben wir Akten von Pfarramtspersonen ab dem Jahr 1946 bis einschließlich 2021 durchgesehen, auf Basis dessen die Lippische Landeskirche entsprechende Vorfälle sexualisierter Gewalt identifiziert und gemeldet hat.

Für den Zeitraum von 1983 bis 2021 waren die Disziplinarakten in unserem Aktenplan ausgezeichnet und diese wurden entsprechend ausgewertet.

Für den Zeitraum von 1946 bis 1983 wurden Personalakten gesichtet, da es bis ins Jahr 1983 keine Disziplinarakten gegeben hat. In diesem Schritt wurden ebenfalls Merkmale beschuldigter und betroffener Personen wie das Geschlecht, das Alter beim Vorfall, der Familienstand und der Tätigkeitsbereich aufgelistet. Auch hierfür haben wir alle zur Verfügung stehenden Akten und Aktenbestandteile gesichtet und die Ergebnisse daraus geliefert.

Wie geht es weiter?

Wir werden jetzt zusätzlich auch noch die Personalakten von 1983 bis heute durchforsten.

Wieviel Zeit dies in Anspruch nehmen wird, muss noch geprüft werden.

Da für die ForuM-Studie in der Lippischen Landeskirche schon Personalakten in ganz erheblichem Umfang herangezogen wurden, rechnen wir nicht damit, dass sich durch die Prüfung der restlichen Personalakten die Fallzahlen deutlich erhöhen werden. Dies werden wir aber überprüfen. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass mit der ForuM-Studie nur ein Teil der Fälle erfasst wurde, da sie sich nur auf die beziehen konnte, die einen Niederschlag in Personal- bzw. Disziplinarakten gefunden haben.

Landessuperintendent Dietmar Arends: „Wir werden Fällen aus den vergangenen Jahrzehnten, die uns bekannt sind oder die im Zuge der weiteren Aktensichtung bekannt werden, nachgehen und uns bemühen, diese nach bestem Wissen und Gewissen und so gut wie uns das heute nach Jahrzehnten noch möglich ist, aufzuarbeiten.“

Zudem wird eine regionale Aufarbeitungskommission unter Beteiligung der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Lippischen Landeskirche ihre Arbeit aufnehmen. Hier ist ein entsprechender Vertrag im Dezember unterzeichnet worden.

Was wird aktuell aufgearbeitet?

Zwei Verdachtsfälle aus den 80er und 90er Jahren (zur Erläuterung: diese sind in neuerer Zeit eingegangen und waren nicht Teil der ForuM-Studie).

Wir haben Hinweise darauf, dass, wie in den beiden Fällen aus den 80er und 90er Jahren, die uns in der jüngeren Vergangenheit über unsere Meldestellen gemeldet wurden und die wir derzeit aufarbeiten https://www.lippische-landeskirche.de/11987-0-1.html, Betroffenen, die sich gemeldet haben, nicht hinreichend Gehör geschenkt wurde, nicht alles zu schonungsloser Aufklärung getan wurde, wie es angemessen gewesen wäre.

Landessuperintendent Dietmar Arends. „Wir sehen nach Einsicht der Akten in beiden Fällen schon jetzt, dass die damalige Aufarbeitung nicht ausreichend war, Fragen offengeblieben sind und nicht hinreichend notwendige Konsequenzen gezogen wurden. So wurde beispielsweise der Frage nicht genügend nachgegangen, ob es Hinweise auf weitere Betroffene gab und ob im Umfeld der Beschuldigten möglicherweise Personen Kenntnis von Vorfällen sexualisierter Gewalt hatten und nicht eingeschritten sind. Diese Unterlassungen waren schlicht inakzeptabel.“

Die Aufarbeitung hat für uns absolute Priorität.

Im Zuge der umfassenden Aufklärung der beiden Fälle und weiterer Fälle, die uns im Zuge der Aufarbeitung gemeldet werden, wird die Lippische Landeskirche Maßnahmen ergreifen, um nach Ursachen zu suchen, Verantwortlichkeiten sicherzustellen und eine Kultur der Fürsorge und Sicherheit für alle Mitglieder zu schaffen. Dazu gehört beispielsweise die Einrichtung eines Beirats, um den Aufarbeitungsprozess zu steuern bzw. zu verantworten und von der Landeskirche unabhängige Personen mit der weiteren Aufarbeitung der beiden Fälle zu beauftragen. Teil dieses Aufarbeitungsprozesses kann unter anderem eine wissenschaftliche Studie sein. In einem möglichen Beirat sollten auch Betroffene sexualisierter Gewalt mitwirken – deren Expertise und Haltung misst die Lippische Landeskirche hohe Bedeutung bei. Diese zu finden, ist auch Absicht des öffentlichen Aufrufs. Gleichzeitig wird die Lippische Landeskirche aufgrund der Berichte sich meldender Personen prüfen, ob weitere rechtliche Konsequenzen gegen Verantwortungsträger eingeleitet werden. Außerdem erarbeiten die Lippische Landeskirche und ihre Kirchengemeinden auf Grundlage des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (2021) derzeit Schutzkonzepte und überprüfen ihre bestehenden Handlungs- und Notfallpläne.