Transparenz
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation:
Lippische Landeskirche
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Leopoldstr. 27
32756 Detmold
Postfach 2153
32711 Detmold
Tel.: 05231/976-60
Fax: 05231/976-8164
Email: LKA@lippische-landeskirche.de
Körperschaft des öffentlichen Rechts
gemäß Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 Weimarer Reichsverfassung
Gründungsjahr: 1538
2. Verfassung, Lebensordnung und Leitbild:
3. Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Name des erteilenden Finanzamts: Detmold
Steuernummer: 313/5906/3842
Datum der letzten Erteilung: 21.11.2019
Zeitraum: 01.01.2020 bis 31.12.2022
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger:
Landessynode
Die Landessynode ist nach der Kirchenverfassung das höchste Leitungsorgan der Landeskirche. Die Synode leitet die Landeskirche entweder selbst oder durch ihre Organe, insbesondere den Landeskirchenrat.
Die Landessynode besteht aus den Superintendentinnen und Superintendenten, den von den Klassentagen zu wählenden Pfarrerinnen und Pfarrern und den von den Klassentagen zu wählenden Kirchenältesten oder zu Kirchenältesten wählbaren Gemeindegliedern, die kein Pfarramt bekleiden dürfen, sowie sechs vom Landeskirchenrat zu berufenden Mitgliedern. Die Landeskirche baut sich also von den Gemeinde auf. Die Kirchenvorstände in den Gemeinden wählen Abgeordnete in die Klassentage, diese wiederum die Mitglieder der Landessynode. Alle Leitungsämter werden auf Zeit übertragen. In allen Leitungsorganen dürfen die theologischen Mitglieder nicht in der Überzahl sein.
Die Landessynode hat die Aufgabe, in steter Erinnerung an Epheser 4, 1–6 die Geistlichen und die Ältesten, die Gemeinden und die Klassen zur Gemeinschaft der Arbeit, des Glaubens und der Liebe zu verbinden, die Selbsttätigkeit kräftig anzuregen, dabei aber die Einheit der Landeskirche gegen alle gegenläufigen Bestrebungen zu wahren. Sie hat das Recht der Gesetzgebung und die Aufsicht über die gesamte Leitung und Verwaltung der Landeskirche. Sie über alle Angelegenheiten der Landeskirche beraten und beschließen, soweit nicht in der Kirchenverfassung etwas anderes bestimmt wird.
Landeskirchenamt und Landeskirchenrat
Für die laufenden Amtsgeschäfte ist das Landeskirchenamt mit seinem Leitungsorgan, dem Kollegium, zuständig. Das Kollegium besteht aus dem Landessuperintendenten, einem juristischen und einem theologischen Kirchenrat. Wenn die Synode nicht tagt, übt der Landeskirchenrat stellvertretend die Leitung aus. Er besteht aus dem dreiköpfigen Kollegium, dem Präses (Vorsitzenden) der Synode und drei weiteren Synodalen. Den Vorsitz führt der Landessuperintendent.
Der Landessuperintendent steht an der Spitze der Lippischen Landeskirche und ist der leitende Geistliche des reformierten Teils. Die geistliche Leitung der Lutheraner in der Lippischen Landeskirche obliegt dem lutherischen Superintendenten.
Landeskirchenrat
Michael Keil (Synodalvorstand, Präses)
Dirk Henrich-Held (Synodalvorstand, 1. Beisitzer)
Dr. Matthias Windmann (Synodalvorstand, 2. Beisitzer)
Kerstin Koch (Synodale)
Landessuperintendent Dietmar Arends (Kollegium Landeskirchenamt)
Juristischer Kirchenrat Dr. Arno Schilberg (Kollegium Landeskirchenamt)
Theologischer Kirchenrat Tobias Treseler (Kollegium Landeskirchenamt)
5. Bericht über die Tätigkeiten der Lippischen Landeskirche:
Synodalprotokoll von November 2013 ► hier
Synodalprotokoll von Oktober 2014 ► hier
Synodalprotokoll von Mai 2014 ► hier
Synodalprotokoll von Februar 2015 ► hier
Synodalprotokoll von Juni 2015 ► hier
Synodalprotokoll von November 2015 ► hier
Synodalprotokoll von Juni 2016 ► hier
Synodalprotokoll von November 2016 ► hier
Synodalprotokoll von Mai 2017 ► hier
Synodalprotokoll von November 2017 ► hier
Synodalprotokoll von Juni 2018 ► hier
Synodalprotokoll von November 2018 ► hier
Synodalprotokoll von Juni 2019 ► hier
Synodalprotokoll von November 2019 ► hier
weitere Synodalprotokolle finden Sie ► hier
Aufgrund der Corona-Pandemie fand in 2020 keine Lippische Landessynode statt - sie tagte am 22. und 23. Januar 2021 digital. Das Synodalprotokoll folgt.
6. Personalstruktur:
Die Lippische Landeskirche beschäftigt 85 privatrechtlich Angestellte und 3 Kirchenbeamte sowie insgesamt 134 Pfarrerinnen und Pfarrer, davon 128 in öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen und 6 in privatrechtlichen Anstellungsverhältnissen.
Die Ansprechpartner finden Sie ► hier
7./8. Mittelherkunft/Mittelverwendung:
allgemeine Übersicht ► Einnahmen und Ausgaben
►Einbringung des Haushaltsplans 2014
►Einbringung des Haushaltsplans 2015
►Einbringung des Haushaltsplans 2016
►Einbringung des Haushaltsplans 2017
►Einbringung des Haushaltsplans 2018
►Einbringung des Haushaltsplans 2019
►Einbringung des Haushaltsplans 2020
►Einbringung des Haushaltsplans 2021
9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Partnerorganisationen:
Die Partnerkirchen und Partnerorganisationen der Lippischen Landeskirche finden Sie ► hier
10. Zuwendungen, die mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
(Hierzu gehören auch Zuwendungen von staatlicher Seite, z.B. Fördergelder einer Kita oder Entgelte, welche die Organisation für Leistungen empfängt (z.B. Honorare für Beratungsleistungen).
Solche Zuwendungen waren 2018 nicht zu verzeichnen.