Handlungsempfehlungen für Gottesdienste der Lippischen Landeskirche

Stand 12.12.2020

Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher werden angehalten, sich vor Gottesdienstbeginn die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Gesangbücher können wieder am Eingang ausgeteilt werden.
  • Beim Hineinkommen und Hinausgehen werden die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher gebeten, einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es wird dringend empfohlen, die Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes zu tragen.
  • Die Zahl der Gottesdienstbesucher*innen ist entsprechend der Größe der Räumlichkeiten zu begrenzen. Dabei gilt pro Besucher eine Fläche von 7 qm.
  • Es darf kein Gemeindegesang stattfinden. Ein musikalisches Mitwirken im Gottesdienst ist nur solistisch (Sänger max. zwei Personen, Bläser max. vier Personen) möglich. Im Gottesdienst musikalisch Mitwirkende werden aber weiterhin dringend um die gewissenhafte Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln gebeten.
  • Zum evtl. Nachverfolgen von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Gottesdienstbesucherinnen und -besucher (Name, Adresse, Telefonnummer) erfasst, für vier Wochen aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform vernichtet. Ein entsprechendes Formular befindet sich in der Cloud.
  • Wir raten weiterhin dazu, neben dem Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln zusätzlich mit einem Sitzplan zu arbeiten, indem z.B. die Anwesenheitserfassung mit Sitzplatznummern erfolgt, aus denen sich dann im Falle einer bekanntgewordenen Infektion leicht ein Plan erstellen lässt, wer wo gesessen hat.
  • Im Gottesdienst muss - außer bei Personen aus einem Haushalt - ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Bei der Nutzung der Emporen in den Kirchen sollten die ersten beiden Reihenfreigelassen werden.
  • Aufgrund der vermutlich geringen Infektionsgefährdung durch gemeinsam berührte Kontaktflächen (Türklinken, Kirchenbänke und -stühle) müssen diese nicht mehr nach jedem Gottesdienst gereinigt werden. Häufig genutzte Türklinken sollten regelmäßig gereinigt werden.
  • Nach dem Gottesdienst sollte die Kirche gründlich gelüftet werden.


Abendmahl

Die Feier des Abendmahls ist, davon ist auch weiterhin auszugehen, mit erhöhten Infektionsrisiken verbunden. Die notwendigen Maßnahmen im Rahmen von Abstands- und Hygieneregeln werden es für viele Gemeinden eher nahelegen, auf die Feier des Abendmahls weiter zu verzichten, auch wenn dies schmerzhaft ist. Wir empfehlen den Kirchenvorständen sehr sorgfältig abzuwägen, ob das Abendmahl dennoch gefeiert werden soll. Wo Gemeinden sich dafür entscheiden, wieder Abendmahl zu feiern, empfehlen wir dringend die nachfolgend aufgeführten Punkte zu beachten:
 

  • Auch während der Abendmahlsfeier gelten die Abstandsregeln; Hygieneregeln sind in besonderer Weise zu beachten.
  • Während sich die Gemeinde im Kirchraum bewegt, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Schon bei der Vorbereitung des Abendmahls ist besonderer Wert auf Hygiene zu legen. (Händewaschen/ Desinfektion).
  • Auf einen Gemeinschaftskelch – auch mit Eintauchen von Brot bzw. Oblate (Intinctio) – muss verzichtet werden.
  • Eine Möglichkeit ist, das Abendmahl in allein einer Gestalt, ausschließlich mit Brot, zu feiern. Theologisch ist dies in der gegenwärtigen besonderen Situation vertretbar.
  • Eine andere Möglichkeit liegt in der Verwendung von Einzelkelchen. Dabei müssen allerdings genug Einzelkelche in der Gemeinde vorhanden sein. Von einem Spülen während des Gottesdienstes sollte aus hygienischen Gründen Abstand genommen werden.
  • Das Abendmahl kann als Wandelabendmahl oder im Kreis um den Abendmahlstisch/Altar gefeiert werden. In beiden Fällen ist auf den Abstand zu achten.
  • Die Austeilenden sollten sich für die Gemeinde sichtbar unmittelbar vor der Abendmahlsfeier die Hände desinfizieren.
  • Wenn Brot bzw. Oblate oder Einzelkelch übergeben wird, geschieht dies ohne die Hand des Empfangenden zu berühren. Der/die Austeilende muss dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • In katholischen Kirchen, in denen die Wandelkommunion praktiziert wird, kommen zum Teil auch spezielle Plexiglasscheiben zur Anwendung.
  • Eine andere Form kann sein, dass sich die Teilnehmenden Brot und Kelch selbst vom Abendmahlstisch/Altar nehmen und dabei vorher für alle oder einzeln für jeden Teilnehmenden die Spendeworte gesprochen werden. Dann müssen Brot und Kelche so platziert werden, dass die Teilnehmenden nur das berühren, was sie sich selbst nehmen.


Die örtlichen Gegebenheiten, die Zahl derer, die am Abendmahl teilnehmen, sowie örtliche und konfessionelle Traditionen sind sehr unterschiedlich. Dies hat maßgeblichen Einfluss auch auf die Gestaltung. Deshalb können an dieser Stelle nur die Punkte benannt werden, die bei eigenen Überlegungen zur Gestaltung beachtet werden müssen. Für Rückfragen oder Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.


Trauungen/Taufen

  • Wir empfehlen, bei der Gestaltung von Trau- und Taufgottesdiensten wie auch sonst nach der Grundregel vorzugehen, dass – wenn immer möglich – ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird und dass eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
  • Für den Segenszuspruch werden entsprechend Formen gefunden (mit Abstand, mit Mund-Nasen-Bedeckung, Handauflegung durch Familienangehörige...). Selbstverständlich besteht auch hier die Möglichkeit, bei Angehörigen eines Haushalts auf den Abstand zu verzichten. Zusammenkünfte nach Trau- und Taufgottesdiensten dürfen nicht stattfinden.


Trauerfeiern/Beerdigungen

  • Bei Trauerfeiern im Freien besteht ab einer Personenzahl von über 25 für die Teilnehmenden eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Das Abstandsgebot gilt nicht für nahe Angehörige, sofern von diesen die Kontaktdaten erfasst sind.
  • Zusammenkünfte nach Beerdigungen (Beerdigungskaffeetrinken) dürfen nicht stattfinden.

Die Erfahrung zeigt, dass es hier vor Ort bei Trauerfeiern/Beerdigungen sehr unterschiedliche Regelungen gibt, daher sollte über die Bestatter mit den örtlichen Ordnungsämtern – insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen - abgeklärt werden, welche Maßnahmen im Einzelnen zu treffen sind.


Kindergottesdienste

  • Der Kindergottesdienst ist mit allen anderen Gottesdiensten der Gemeinde gleichwertig zu betrachten und findet darum auch unter den für Gottesdienste geltenden Bedingungen statt - und nicht als Angebot der Jugendarbeit unter anderen, dort gültigen Bedingungen.

Open-Air-Gottesdienste

  • Auch in Open-Air-Gottesdiensten muss - außer bei Personen aus einem Haushalt - ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Bei Open-Air-Gottesdiensten muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Auch bei Gottesdiensten im Freien müssen die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst werden.
  • Gemeindegesang ist möglich, allerdings muss hierbei der Mindestabstand zwischen den Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern auf 2 m erhöht werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss auch beim Singen getragen werden.

Kirchenmusik

  • Die Ausbildung und der Unterricht von Jungbläser*innen in den Posaunenchören der Lippischen Landeskirche ist wieder möglich. Wir empfehlen dringend, den Unterricht ausschließlich als Einzelunterricht durchzuführen.
  • Der Einzelunterricht für Orgel im Projekt »Orgel Kids« der Lippischen Landeskirche ist wieder möglich.
  • Der Gruppenunterricht in der kirchenmusikalischen C-Ausbildung der Lippischen Landeskirche findet weiterhin nicht statt. Lediglich der Einzelunterricht in den instrumentalen Hauptfächern (Orgel) ist wieder möglich.
  • Die Ausbildung im Bereich Einzelunterricht Gesang im C- Kurs und den Chören ist wieder möglich.
  • Für Sänger*innen und Bläser*innen besteht eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz und für Organist*innen während des gesamten Unterrichts.
  • Der Verzicht auf die rechtlich erlaubte Möglichkeit, Unterricht auch in Gruppen durchführen zu können, geschieht im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, damit die Kontakte so gering wie möglich gehalten werden und so einen Beitrag zur Besserung der pandemischen Lage zu leisten.
  • Abgesehen von einer solistischen (max. vier Personen) musikalischen Mitgestaltung von Gottesdiensten dürfen keine Auftritte oder Konzerte von Musikgruppen, Chören oder Posaunenchören stattfinden.
  • Bei der solistischen Mitwirkung von Sängerinnen und Sängern im Gottesdienst halten diese einen seitlichen Abstand von 3 m untereinander ein. Der Abstand in Gesangsrichtung beträgt 4 m.
  • Für Bläser, die solistisch (max. vier Personen) im Gottesdienst mitwirken, gilt ein Abstand von 3 m zur Seite und nach vorne.
  • Bei Mitwirkung in Gottesdiensten muss der Abstand zu den Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern mind. 4 m betragen.
  • Für Planungen zum Kurrende-Musizieren von Posaunenchören im Advent möchten wir dringend darum bitten, mit dem jeweils zuständigen Ordnungsamt vor Ort Kontakt aufzunehmen, um dort die Einzelgenehmigung für diese Einsätze zu klären.