Archiv 2005 - 2001

06.03.2002

Plädoyer für ein flexibles kirchliches Arbeitsrecht

Pressemitteilung: Bundesarbeitsrichter: Tarifverträge nicht automatisch besser

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Der arbeitsrechtliche Weg, den Kirchen und Diakonie beschreiten, kommt ohne Arbeitskampf aus. Juristischer Kirchenrat Dr. Arno Schilberg (links) und Arbeitsrichter Schliemann.

Tarifverträge einerseits oder Dritter Weg anderseits führten nicht zwangsläufig zu besseren oder schlechteren Bedingungen, sagte der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt vor gut 80 Zuhörern. Schliemann, der auch Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission für Landeskirchen und Diakonie in Nordrhein-Westfalen ist, bewertete den Dritten Weg gemessen an Tarifverträgen als "relativ komfortabel und moderat". Eine paritätisch aus Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeiterschaft besetzte Kommission legt mit Mehrheitsbeschlüssen die arbeitsrechtlichen Regelungen fest. In Streitfällen entscheidet eine Schiedskommission endgültig. Der als Alternative geforderte Zweite Weg mit Tarifverträgen, aber ohne Arbeitskampf verzichtet nach Meinung des Bundesrichters auf sein wesentliches Element. Es komme beim Dritten Weg entscheidend darauf an, meinte Schliemann, dass neben der Besetzungs- auch die Verhandlungsparität mit vergleichbaren Informationen und Sachkunde bestehe. Hier sieht der Bundesrichter Verbesserungsbedarf in den kirchlichen Gesetzen. Die Freiheit der Mitarbeitervertreter ergibt sich nach seiner Meinung aber auch aus dem Organisationsgrad der Mitarbeiterschaft in Gewerkschaften oder Verbänden.
Schliemann plädierte für unterschiedliche Regelungen für die refinanzierten sozialen und die steuerfinanzierten kirchlichen Arbeitsbereiche. Auslagerung von Arbeitsbereichen, sogenanntes Outsourcing, beispielsweise in der Diakonie bedeute nämlich auch Aufgabe der Dienstgemeinschaft, die Grundgedanke des Dritten Weges sei. Schliemann fragte, ob angesichts der finanziellen Engpässe alle diakonischen Unternehmen um jeden Preis weitergeführt werden müssen. Reine Ökonomie führe aus der Diakonie heraus, für die neben fachlicher Kompetenz auch die christliche Nächstenliebe bestimmend sein solle.

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