Beratung und finanzielle Hilfen

Anträge an die Solidarfonds „Wärme für Lippe“ und „Detmold gibt Wärme“ können weiterhin gestellt werden

Kreis Lippe. Die Lippische Landeskirche macht darauf aufmerksam, dass Menschen mit niedrigem Einkommen aufgrund der anhaltenden Inflation und hoher Energie- und Strompreise weiterhin eine einmalige Beihilfe aus den Solidarfonds „Wärme für Lippe“ oder „Detmold gibt Wärme“ beantragen können.

Die Lippische Landeskirche stellt gemeinsam mit dem Caritasverband für den Kreis Lippe und die Stadt Bad Pyrmont Kirchensteuermittel, die durch die Versteuerung der staatlichen Energiepauschale vom September/Oktober 2022 in Lippe zusätzlich entstanden sind, im Solidarfonds „Wärme für Lippe“ zur Verfügung. Für Detmold läuft die parallele Aktion „Detmold gibt Wärme“, bei der sich zusammen mit den beiden Kirchen die Stadt Detmold und die dortigen Serviceclubs engagieren.

Aus diesen Mitteln können Menschen, deren Einkommen unterhalb der offiziellen Pfändungsgrenze liegt (derzeit zum Beispiel für eine Einzelperson etwa 1.410 Euro im Monat), einen Antrag auf Unterstützung stellen. In der Regel werden 200 Euro als einmalige Hilfe ausgezahlt. Oft noch wichtiger aber ist das Beratungsangebot, das mit der Antragsstellung verbunden ist. Denn hier kann Menschen geholfen werden, Zugang zu staatlichen oder weiteren Hilfen zu bekommen, die sie bisher nicht wahrgenommen haben.

Für die entsprechende Sozialberatung in ganz Lippe hat die Lippische Landeskirche weitere Mittel aus den zusätzlichen Steuereinnahmen bereitgestellt. Dies geschieht über Beratungsstellen an verschiedenen Orten in Lippe. „Wir haben bewusst eine einfache und unkomplizierte Beantragung vorgesehen und freuen uns weiterhin über die Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratungsstellen“, sagt Dieter Bökemeier, Landesdiakoniepfarrer der Lippischen Landeskirche. Alle Infos über Antragstellung und Beratungsstellen unter: www.lippische-landeskirche.de/waerme

01.03.2024