Schutzkonzept ermöglicht Gottesdienste

Gottesdienste ab Mai in lippischen Kirchen wieder möglich

Kreis Lippe. Wie die Landesregierung mitgeteilt hat, können Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung in Nordrhein-Westfalen ab Mai wieder stattfinden. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ein Eckpunktepapier mit Schutzmaßnahmen für Gottesdienste verfasst. Dies wurde den Gemeinden der Lippischen Landeskirche mit ergänzenden Erläuterungen zur Verfügung gestellt.

„Für das Feiern von öffentlichen Gottesdiensten in der Lippischen Landeskirche ist die Einhaltung dieser Eckpunkte maßgeblich“, erläutert Landessuperintendent Dietmar Arends. Diese seien auch der Landesregierung als Schutzkonzept vorgelegt worden.

Verantwortlich für die Einhaltung des Schutzkonzeptes sind jeweils die Kirchenvorstände in den Kirchengemeinden. Es enthält Hygienevorschriften unter anderem zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zum Sitzabstand zwischen den Personen, so dass eine Höchstzahl von Teilnehmenden je nach Kirchengröße festgelegt werden kann

Gemeinsames Singen berge besonders hohe Infektionsrisiken und soll – ebenso wie das Singen von Chören und das Spielen von Blasinstrumenten – unterbleiben. Auch auf Abendmahlsfeiern soll verzichtet werden.

Dietmar Arends: „Die Gottesdienste unterliegen aus Gründen des Infektionsschutzes erheblichen Einschränkungen. Dies bleibt außerordentlich schmerzhaft. Etwa nicht gemeinsam singen zu können, trifft unsere Gottesdienste im Kern. Wir werden versuchen müssen, Formen zu finden, in denen wir diesen Anforderungen gerecht werden können und trotzdem zugleich in guter Weise Gottesdienst feiern.“ Für Taufen und Trauungen gelten diese Auflagen ebenso.

Auch für Trauergottesdienste in Kirchen (hier nach Absprache mit den örtlichen Ordnungsämtern) sind diese Sicherheitsbestimmungen maßgeblich. Beerdigungen am Grab sollten im Einklang mit den örtlich geltenden Regeln gestaltet werden.

Von sehr begegnungsintensiven Feierformen wie Konfirmationen sollte vorerst abgesehen werden, um erst Erfahrungen mit den neuen Gottesdienstformaten zu sammeln. Die Kirchengemeinden sind aufgefordert, sich zur Umsetzung der individuellen Schutzkonzepte ausreichend Zeit zu nehmen. Es geht jetzt darum, verantwortlich Gottesdienste zu gestalten, um den Infektionsschutz in jedem Fall zu gewährleisten, betont Landessuperintendent Dietmar Arends: „Der Gottesdienst bleibt das Zentrum unseres Kircheseins. Und trotz aller guten anderen Angebote sehnen sich Menschen danach, wieder in unseren Kirchen zum Gottesdienst zusammenzukommen. Doch soll dies alles mit der nötigen Ruhe angegangen werden. Da, wo es möglich ist, können die Gottesdienste ab dem 3. Mai wieder aufgenommen werden. Dies wird sich aber in den Kirchengemeinden unterschiedlich gestalten.“ www.lippische-landeskirche.de/gottesdienst

28.04.2020