Besetzung von Pfarrstellen

Landeskirchenrat entscheidet über die Besetzung von Pfarrstellen

Kreis Lippe/Lage-Stapelage. Das Pfarrstellenbesetzungsrecht der Kirchengemeinden wird ab dem 1. Januar 2007 für die Dauer von fünf Jahren auf den Landeskirchenrat übertragen. Das hat die Lippische Landessynode heute beschlossen.

Bisher haben die Kirchengemeinden das Recht, ihre Pfarrerinnen und Pfarrer selbst zu wählen. Aufgrund der finanziellen Situation besteht aber nun ein Bedürfnis der Lippischen Landeskirche, im größeren Umfang als bisher Versetzungen vorzunehmen, um Kooperationen und Fusionen zwischen Kirchengemeinden zu ermöglichen und von Seiten der Landeskirche Einfluss auf die Personalstruktur im Gemeindepfarrdienst zu nehmen. Dem hat die Synode zugestimmt. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Kirchenvorstände, Klassenvorstände, Pfarrerinnen und Pfarrer einverstanden sind und die Besetzung mit dem Stellenreduzierungskonzept der Klasse vereinbar ist.

27.11.2006