Versorgung neu geregelt

Lippische Landessynode beschließt Beteiligung der Kirchengemeinden

Kreis Lippe/Detmold. Künftig werden die Kirchengemeinden an der Finanzierung der Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer beteiligt. Das hat die Lippische Landessynode heute auf ihrer Tagung beschlossen. Eine alternative Finanzierung ohne Beteiligung der Gemeinden ist nach Überzeugung der Synodalen künftig nicht mehr möglich.

Die Pensionen der Pfarrer und Kirchenbeamten werden aus einer gemeinsamen Versorgungskasse der drei evangelischen NRW-Landeskirchen bestritten. Damit die Rücklagen eine höhere Deckung zur Finanzierung der künftigen Pensionen aufweisen (der aktuelle Deckungsgrad liegt bei rund 47 Prozent, angestrebt wird ein Deckungsgrad von 70 Prozent), wurde ein Versorgungssicherungsbeitrag eingeführt, den die drei Landeskirchen zusätzlich zu den Beiträgen für die Versicherten abführen. Beide Zuweisungen an die Versorgungskasse in Dortmund sind gekoppelt an die Kirchensteueraufkommen der drei Landeskirchen in NRW.

In Folge der gestiegenen Kirchensteuereinnahmen der drei Landeskirchen hat sich der jährlich von der Lippischen Landeskirche zu finanzierende Betrag für die Versorgungssicherung von ca. 2,86 Mio. Euro im Jahr 2013 auf ca. 3,96 Mio. Euro für das Jahr 2014 erhöht.
Zusätzlich gibt es einen „freiwilligen“ Versorgungssicherungsbeitrag, um den individuellen Fehlbetrag der einzelnen Landeskirchen zu tilgen. Von dieser Möglichkeit hat die Evangelische Kirche im Rheinland mit einem dreistelligen Millionenbetrag und die Evangelische Kirche von Westfalen mit einem zweistelligen Millionenbetrag Gebrauch gemacht. Die Lippische Landeskirche hat beschlossen, ebenfalls einen freiwilligen zusätzlichen Betrag in Höhe von ca. 4 Mio. Euro einzuzahlen.

Trotz des positiven Verlaufs der Einnahmen aus der Kirchensteuer ist absehbar, dass die ganze Lippische Landeskirche in den kommenden Jahren die Zuweisungen an die Versorgungskasse als Gemeinschaftsaufgabe wird tragen müssen. Darum wird künftig der jährlich aufzubringende Betrag auf die Landeskirche, den Gemeindepfarrstellen-Haushalt und die Kirchengemeinden verteilt.
Um es den Kirchengemeinden zu ermöglichen, sich auf diese Mehrbelastung einzustellen, wird die Beteiligung von 2016 an bis 2019 schrittweise von 500.000 Euro auf 1, 5 Mio. Euro erhöht.

Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:

Rund 171.000 Gemeindeglieder
69 reformierte und lutherische Gemeinden (58 ref., 10 luth., 1 ev.*)
6 reformierte und 1 lutherische Klasse
52 Synodale

* Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse Bad Salzuflen und in der Lutherischen Klasse.
 

27.10.2014