Mittagsschlaf in Kindertagespflege und Kindertagesstätte und seine vielen Aspekte - Müssen alle Kinder gleichzeitig schlafen?

Samstag, den 27.02.2027, 9.00 - 16.00 Uhr

27-FF601

Das Schlafen in der Kindertagespflege und Kindertagesstätte dient der Erholung und Verarbeitung von Reizen. Es gibt keine generelle Schlafpflicht, vielmehr gilt ein bedürfnisorientierter Ansatz, der Ruhezeiten flexibel an den individuellen Rhythmus der Kinder anpasst und durch die gesetzliche Aufsichtspflicht abgesichert wird. 
Doch wie sieht dieser bedürfnisorientierte Ansatz in der Praxis aus? Inwieweit kann tatsächlich auf die individuellen Schlafgewohnheiten und -bedürfnisse eingegangen werden?
Diesen und vielen anderen damit verbundenen Fragen, Gedanken und Hindernissen soll diese Fortbildung auf die Spur gehen.
Lernziele der Fortbildung:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen der Aufsichtspflicht und Sicherheitsanforderungen beim Schlafen der Kinder berücksichtigen
  • Individuelles Schlafverhalten von Kindern besser verstehen und einordnen 
  • Gestaltung des bedürfnisorientierten Umgangs mit Schlaf- und Ruhezeiten im pädagogischen Alltag
  • Verschiedene Pädagogische (Schlaf)Konzepte kennenlernen und die Umsetzungsmöglichkeiten reflektieren
  • Eigene Haltung zum Thema Kinderschlaf hinterfragen und individuelle Handlungsoptionen für die Praxis entwickeln

Ort: Landeskirchenamt, Leopoldstraße 27, 32756 Detmold
Leitung: Stefanie Stahlberg
Gebühr: 65,00 € (8 Ustd.)
TN-Zahl: mind. 10, max. 16
Anmeldung bis 12.02.2027

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