Anmeldung

zu den Veranstaltungen des Referats für Jugend-, Frauen- und Bildungsarbeit


Zum Anmelden bitte das Anmeldeformular(pdf) runterladen, ausfüllen, ausdrucken und per Post oder Fax an:

Referat Jugend-, Frauen- und Bildungsarbeit
der Lippischen Landeskirche

Postfach 2153 • 32711 Detmold
Fax: 05231/976-8221

Die Anmeldung per Internet oder E-Mail ist leider nicht möglich.


Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Bitte melden Sie sich schriftlich unter Angabe der Veranstaltung
und deren Nummer bei der Jugendarbeit bzw. der Frauen- und
Bildungsarbeit an. Die Anmeldung ist verbindlich. Sie erhalten
eine Anmeldebestätigung ab einer Teilnahmegebühr von
mindestens 25,00 Euro.

Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren umfassen die im Programm genannten
Leistungen. ÜN = Übernachtung, EZ = Einzelzimmer, DZ =
Doppelzimmer, VP = Vollpension

Zahlungsweise

Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr nach Erhalt der
Rechnung oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Mit
der Erteilung einer Einzugsermächtigung helfen Sie uns, die
Verwaltungskosten gering zu halten.

Ermäßigungen

Schüler/innen, Student/innen, Auszubildenden, Zivil-
/Wehrdienstleistenden, Sozialhilfeempfänger/innen und arbeitslosen
Personen gewähren wir nach Absprache für die Angebote
der Frauen- und Bildungsarbeit eine Gebührenermäßigung.

Abmeldung

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn haben Sie die Möglichkeit,
kostenfrei zurückzutreten.
Bei Abmeldung bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir
eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 %, höchstens aber 35 €.
Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn stellen wir Ihnen eine
Ausfallgebühr in Höhe von 70 % des Teilnahmebetrages in
Rechnung.
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage berechnen wir die
gesamte Teilnahmegebühr.


Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird rechtskräftig durch
Übersendung unserer schriftlichen Reisebestätigung

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises,
höchstens jedoch 250 €, fällig. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt
ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ohne vollständige und rechtzeitige
Bezahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Inanspruchnahme
der Reiseleistungen. In diesem Fall sind wir zur Auflösung des Reisevertrages
und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren berechtigt. Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus den Angaben in unseren Prospekten sowie aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gesamten Reise nicht
beeinträchtigen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich, wenn zwischen dem
Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier
Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung über 5 % des Reisepreises sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend
für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung
bei uns. In diesem Falle sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung gewöhnlich
eingesparter Aufwendungen, die folgenden Stornogebühren zu verlangen:
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
Vom 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
Vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
Vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
Vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
Ab dem Tag des Reiseantritts 80% des Reisepreises.

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch eine
andere Person ersetzen lassen. In diesem Fall sind wir berechtigt, eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € zu erheben. Wenn zwei oder mehr
Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und
keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind
wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder wenn möglich, die
verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine
ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird und in der Ausschreibung auf die Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wurde. Die Erklärung des Veranstalters, dass die Teilnehmerzahl
nicht erreicht wird, muss dem Teilnehmer spätestens zwei Wochen vor dem
vertraglich vereinbarten Reisebeginn zugegangen sein.

6. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorher-sehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide
Vertragsparteien gemäß § 651j BGB den Reisevertrag kündigen.

7. Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so weit
a) ein Schaden des Teilnehmers vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen
ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf
berufen.