Sozialfonds Familienplanung
Für den „Sozialfonds Familienplanung“ des Kreises Lippe können Anträge bei uns gestellt werden.
Einen Zuschuss auf Verhütungsmittel können Sie als Empfängerin folgender Leistungen beantragen:
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- SGB XII (Sozialgeld)
- Wohngeld
- BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
Antragsverfahren
Sie lassen sich zunächst das entsprechende Präparat verordnen und gehen damit zur Apotheke (bei erforderlichen Eingriffen zum Gynäkologen/zur Gynäkologin).
Anschließend kommen Sie mit Ihrem Ausweis, dem Leistungsbescheid (SGB II, SGB XII, BAB oder Wohngeld) und dem Kassenbon der Apotheke oder der Quittung des Arztes zu uns in die Beratungsstelle. Wir werden dann über den Antrag entscheiden und Ihnen das Geld bar auszahlen.
Bemessung der Leistung
Es werden 75 % der jeweils nachgewiesenen Ausgaben von Verhütungsmitteln erstattet, so dass ein Eigenanteil von 25% bleibt. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 150,- €
Für Langzeitverhütungsmittel (Kupferspirale, Hormonspirale u.a.) werden ebenfalls 75% der Kosten erstattet. Der Höchstbetrag beträgt 250 €.
In besonderen Ausnahmefällen sind Einzelfallregelungen möglich.