Naturverträglicher Umgang mit Unkraut
Umweltarbeit der Lippischen Landeskirche informiert
Für die Beseitigung von Unkraut, sei es zuhause oder auf kirchlichem Gelände, hat der Gesetzgeber den Rahmen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verschärft. Wenn in Kirchengemeinden die Pflege der Wege vom Küster oder von der Küsterin und zunehmend auch von ehrenamtlichen Gemeindegliedern übernommen werden, ist es wichtig zu wissen, wie das Unkraut beseitigt werden darf. Kommen falsche Mittel zum Einsatz, können Bußgelder bis 50.000 Euro verhängt werden. Ebenfalls verboten sind nun auch die üblichen Haushaltsmittel wie (Essig-)Säure oder Salz.
Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer NW in informiert die landeskirchliche Umweltarbeit über die neue Gesetzeslage und gibt Tipps für eine legale und naturverträgliche Unkrautbeseitigung.
Um Anmeldung bis zum 20. März wird gebeten bei: thomas.fritzensmeier@Lippische-Landeskirche.de, Tel: 05231/976-744.
16.03.2015