Rechtshilfefonds/Legal Aid Fund

Die Lippische Landeskirche hat einen Rechtshilfefonds für Geflüchtete aufgelegt.

Hieraus können in besonderen Einzelfällen Zuschüsse für Anwaltskosten von Geflüchteten gezahlt werden.

Dies kann z.B. wichtig werden, wenn ein Asylantrag durch das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) abgelehnt wurde und hiergegen Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden soll. Geflüchtete müssen hierbei ihre Anwaltskosten und eventuelle Gerichtskosten selber zahlen, was oft sehr schwer ist. In  besonderen Härten kann ein Antrag an den Rechtshilfefonds der Landeskirche gestellt werden.

Der Antrag muss über die diakonischen Flüchtlingsberatungsstellen laufen!

Dann bitte einreichen an
Dieter Bökemeier
Tel. 05231/976-851
dieter.boekemeier@lippische-landeskirche.de