Bundesstiftung Mutter und Kind

Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Bei uns können Sie einen Antrag auf Mittel aus der Bundesstiftung stellen, wenn Sie:

  • ein Baby erwarten und ein Schwangerschaftsattest oder einen Mutterpass vorlegen können,
  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Lippe haben,
  • sich in einer sozialen Notlage befinden.

Sie können z. B. finanzielle Hilfen beantragen für die Erstausstattung eines Kindes, den Schwangerenbedarf und die Wohnungseinrichtung. Die Bundesstiftungsgelder dürfen nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialgeld angerechnet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese finanzielle Unterstützung.

Bei der Antragsstellung müssen die Einkommensverhältnisse überprüft werden. Für jede Schwangerschaft kann nur ein Antrag bei einer Beratungsstelle gestellt werden.

Zusätzliche Informationen finden sie direkt bei der Bundestiftung für Mutter und Kind.

Wir beraten Sie außerdem über weitere staatliche Hilfen wie z. B. Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und einmalige Beihilfen des Jobcenters.

Wir informieren Sie über Angebote für Familien im Kreis Lippe (z. B. Hebammen und Eltern-Kind-Gruppen).

Um diese Hilfen in Anspruch zu nehmen, vereinbaren Sie bitte mit unserem Sekretariat einen Termin.