Archiv 2005 - 2001

27.03.2003

Tarifabschluss für Kirche und Diakonie übernommen - trotz Bedenken

Pressemitteilung: Tarifabschluss für Kirche und Diakonie übernommen

Damit gelten nun auch für die Beschäftigten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche die entsprechenden Tariferhöhungen: 2,4 Prozent für 2003, ein Prozent ab 1. Januar 2004 und ein Prozent ab 1. Mai 2004. Gleichzeitig verständigte sich das paritätisch mit neun Arbeitgebervertretern und neun Arbeitnehmervertretern besetzte Gremium auf folgende Regelungen des neuen Tarifabschlusses:
· Der Arbeitszeit-Verkürzungstag (AZV-Tag) bleibt in den Jahren 2003 und 2004 bestehen, statt dessen wird keine Einmalzahlung gezahlt.
· Der Zahltag bleibt unverändert.
Beschäftigte in der Diakonie werden weitgehend aus Leistungsentgelten der Sozialversicherungsträger bezahlt. Private Anbieter können auf Grund niedrigerer Löhne häufig kostengünstiger arbeiten. Um Arbeitsplätze zu sichern, hat die Kommission Möglichkeiten der Öffnung im Betrieb zur Arbeitszeitverlängerung (auf bis zu 39,5 Wochenstunden) oder Reduzierung des Weihnachtsgeldes um bis zu 20 Prozent im Wege von innerbetrieblichen Vereinbarungen beschlossen. Besonders wichtig ist die Möglichkeit einer Öffnung auf der betrieblichen Ebene.
Wenn diese Abweichungen auch nicht in jedem Fall den Wettbewerbsdruck von den diakonischen Einrichtungen nehmen können, bleibt es darüber hinaus bei der Möglichkeit der weiteren Öffnung in einer Notlage unter bestimmten Voraussetzungen. Die Diakonischen Werke begrüßen es, dass die Arbeitsrechtliche Kommission ohne Einschaltung der Schiedskommission zu einem Ergebnis gelangt ist und im Grundsatz die Notwendigkeit inhaltlicher und struktureller Änderungen des des Bundesangestelltentarifs-Kirchliche Fassung (BAT-KF) anerkannt hat.

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