Archiv 2005 - 2001

21.01.2005

230.000 Euro für Flutopfer

Pressemitteilung:

Es haben aber nur die wenigsten Spender neben dem Verwendungszweck auch ihre Anschrift angegeben, so dass für etwa 80% der Spender über 50 Euro keine Bescheinigungen ausgestellt werden können. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, sind Spendenbescheinigungen in diesem besonderen Falle der Flutkatastrophe aber auch nicht zwingend notwendig. Für die Geltendmachung der Spende in der Einkommen- bzw. Lohnsteuererklärung reicht der Einzahlungsbeleg oder Abbuchungsnachweis der Bank oder Sparkasse. Sollten also Spender keine Bescheinigung erhalten, ist dies für die Steuererklärung unerheblich, weil der Betrag durch den Einzahlungsbeleg nachgewiesen werden kann. Spender, die aus anderen Gründen auf eine Spendenbescheinigung Wert legen, können dem Diakonischen Werk telefonisch oder per E-Mail ihre Anschrift mitteilen. Die Spendenbescheinigung wird dann unverzüglich erstellt und dem Spender übersandt. Telefonischer Kontakt: Diakonisches Werk der Lippischen Landeskirche 05231/976-654; Fax-Nr. 05231/976-690 oder E-Mail: elke.doerr@diakonie-lippe.de

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