Archiv 2005 - 2001

13.02.2004

„Unsere Basis muss stimmen“

Pressemitteilung: Kirchenvorstandswahl am 15. Februar

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Die Wahlberechtigten in diesen zwölf Kirchengemeinden, insgesamt 27.339 Personen, haben Postkarten mit den Wahlbenachrichtigungen erhalten. Wählen dürfen alle Konfirmierten, die mindestens 14 Jahre alt sind. Auch Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können von ihrem Walrecht Gebrauch machen.
Finden sich in einer Gemeinde nicht mehr Kandidaten als für die Besetzung des Kirchenvorstandes notwendig, dann gelten die vorhandenen Kandidaten als gewählt. Das Leitungsgremium hat je nach Gemeindegröße zwischen sechs und etwa zwanzig Mitglieder. Eine Wahlperiode dauert vier Jahre.
Gewählt wird in folgenden Gemeinden: Bad Salzuflen lutherisch, Barntrup, Detmold lutherisch (nur 1. Pfarrbezirk), Falkenhagen, Heiden (nur 1. Pfarrbezirk), Helpup, Lage lutherisch, Lage reformiert (nur 4. Pfarrbezirk), Lüdenhausen, Retzen, Lemgo St. Nicolai und Stapelage-Müssen (nur Pfarrbezirke Süd und West).

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