Lippisches Wahlrecht vereinfacht

Lippische Landessynode hat Neufassung der Wahlordnung beschlossen

Kreis Lippe/Horn-Bad Meinberg. Die Synode der Lippischen Landeskirche hat am Freitag, 14. Juni, auf ihrer Tagung in Bad Meinberg die Neufassung des Kirchengesetzes über die Wahlen zu den Kirchenvorständen beschlossen. Das Wahlrecht ist insbesondere im Bereich der Organisation im Vorfeld der Wahlen in den Kirchengemeinden vereinfacht worden.

Es sieht vor, dass Wählerverzeichnisse künftig nur noch in den Gemeinden erstellt und ausgelegt werden, in denen es tatsächlich zu einer Wahlhandlung kommt. Künftig soll es außerdem die Möglichkeit der Gemeindeversammlung zur Eröffnung des Wahlverfahrens geben, um es so der Gemeinde zu ermöglichen, sich aktiv zu informieren und eventuell schon Kandidatinnen und Kandidaten zu finden. Weiterhin entfallen für die Wahlberechtigung die Erfordernis der Konfirmation, die in der Praxis kaum überprüfbare „Teilnahme am Gemeindeleben“ sowie die unbestimmte Anforderung der „Erfüllung sonstiger kirchlicher Pflichten“. Wahlberechtigt ist damit jedes Gemeindemitglied ab 14 Jahren.

Hintergrund ist, dass der Ablauf und vor allem die Akzeptanz der Kirchenvorstandswahlen in der Diskussion stehen. Dies gilt für die Wahlbeteiligung und die Suche und Gewinnung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten sowie für die Organisation der Wahlen vor Ort.

Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:

Rund 159.000 Gemeindeglieder
69 reformierte und lutherische Gemeinden (58 ref., 10 luth., 1 ev.*)
4 reformierte und 1 lutherische Klasse
57 Synodale

*  Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse West und in der Lutherischen Klasse.

 

 

14.06.2019