Hexenwahn in der Residenzstadt

Vortrag: „Anna Maria Tintelnot und die Hexenverfolgungen in Detmold“

Dr. Ingo Koppenborg sprach über „Anna Maria Tintelnot und die Hexenverfolgungen in Detmold“ im komplett gefüllten Vortragsraum.

Detmold. Im 17. Jahrhundert wurden in Detmold und anderen Orten Lippes unschuldige Menschen als Hexen und Hexenmeister verfolgt und häufig auch hingerichtet. Vor 350 Jahren, am 17. Februar 1665, hob das Reichskammergericht in Speyer das Urteil gegen die Detmolderin Anna Maria Tintelnot auf, die der Hexerei angeklagt worden war. Der Essener Historiker und Gymnasiallehrer Dr. Ingo Koppenborg referierte in der Lippischen Landesbibliothek/Theologischen Bibliothek am Dienstag, 17. Februar, über „Anna Maria Tintelnot und die Hexenverfolgungen in Detmold“.

Der Vortragsraum der Bibliothek war bei dieser Veranstaltung des Bildungsreferats der Lippischen Landeskirche und des 2012 gegründeten Arbeitskreises „Hexenverfolgung in Detmold“ mit 80 Gästen komplett gefüllt.
Dr. Koppenborg berichtete, dass in Detmold zwischen 1599 und 1669 mindestens 22 Prozesse geführt und 17 Todesstrafen verhängt wurden. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts erreichte der Hexenwahn in der Residenzstadt seinen Höhepunkt. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit machten auch vor Kindern nicht Halt. 52 Kinder aus der gesamten Grafschaft wurden von 1654 bis 1676 wegen angeblicher Hexerei verhaftet. Sie wurden in einem zum Gefängnis umgebauten Gasthaus am Detmolder Schlossgraben jeweils bis zu elf Jahre gefangen gehalten. Während der Haftzeit wurden die „Zauberkinder“ misshandelt und zu Beschuldigungen gegen Erwachsene und Gleichaltrige getrieben. Die Kosten der Unterbringung und der Prozesse wurden zum Teil durch kirchliche Kollekten gedeckt. Schwierigkeiten, die Prozess- und die Lebenshaltungskosten der Kinder aufzubringen, beendeten die Inhaftierung der Kinder und Jugendlichen. Auch die übrigen Hexen- und Zaubereiprozesse wurden in den 1670er Jahren eingestellt.
Ingo Koppenborg erläuterte, dass Anna Maria Tintelnot 1654 als Hexe verfolgt und gefoltert wurde. Sie war von fünf Erwachsenen und drei Kindern, die vermutlich dazu gezwungen worden waren, des Ehebruchs und des Vergiftens der eigenen Kühe bezichtigt worden. Das Hexengericht ließ Anna Maria Tintelnot so lange grausam foltern, bis diese unter Schmerzen ihre Schuld eingestand. Später widerrief sie ihr Geständnis, was das Gericht mit erneuter Pein beantwortete. 1657 floh Anna Maria Tintelnot aus Detmold, nachdem sie kurz zuvor gegen Kaution aus der Haft entlassen worden war. Ihr Ehemann, Gerd Arends, kämpfte vor den Gerichten um die Rehabilitation seiner Frau. Daraufhin wurde er aus der Handwerkerzunft und von seinen Ämtern ausgeschlossen, die Familie verlor ihr gesamtes Vermögen. Das Reichskammergericht gab ihr und ihrem Mann am 17. Februar 1665 Recht und sprach dem Ehepaar eine Teil-Wiedergutmachung zu.
Wie Hans-Henrich Tintelnot (Bad Salzuflen), ein Nachfahre der Familie Tintelnot, auf der Vortragsveranstaltung in der Bibliothek ergänzte, sei Anna Maria Tintelnot drei Jahre nach der Wiederherstellung ihrer Rechte gestorben. Danach verliere sich die Spur dieses Zweiges der Familie in der Geschichte …
 

19.02.2015