Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis
Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen. Die Vorläufige Kirchliche Lehrerlaubnis erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.
RU ohne Fachausbildung
Die Lippische Landeskirche begrüßt es, wenn bei Bedarf Lehrer/innen bereit sind, fachfremd Religionsunterricht zu erteilen. Bei fachfremd erteiltem Religionsunterricht wird auf Antrag eine auf das Schuljahr begrenzte kirchliche Lehrerlaubnis ausgesprochen. Auch sind uns die Kontaktaufnahme zu allen Religionsunterricht Erteilenden und die Gewährleistung der Fachlichkeit wichtig. Die Teilnahme am Zertifikatskursus Evangelische Religion (Qualifikationserweiterung ohne Fakultas) oder einem Weiterbildungskurses zum Erwerb der Fakultas werden empfohlen. Die Lehrerfortbildungstagungen der Landeskirche stehen ohnehin für alle interessierten Lehrerinnen und Lehrer sowie für alle Referendarinnen und Referendare offen.
Auszug aus dem Text der Vokationsurkunde
Jesus Christus spricht.
"Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden.
Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker:
Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe.
Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende."
Matthäus 28, 18 - 20
Aufgrund dieses Auftrages und dieser Verheißung bevollmächtigt die Lippische Landeskirche
NN
Evangelischen Religionsunterricht an Schulen zu erteilen.
Wir danken Ihnen, dass Sie bereit sind, Evangelischen Religionsunterricht zu erteilen.
Wir vertrauen Ihnen, dass Sie diesen Unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen Kirche durchführen.
Wir versprechen Ihnen, Sie in theologischer, pädagogischer und persönlicher Hinsicht zu beraten und Ihnen durch Fortbildung wie durch Bereitstellen von Unterrichtsmitteln zu helfen.
Wir sagen Ihnen zu, Ihren Rat zu hören und zu bedenken. Darum bitten wir Sie, Ihre Erfahrungen um der ständigen Erneuerung von Unterricht und Gemeinde willen als Anregung an uns weiterzugeben.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie diese Vokation zurückgeben, wenn Sie nach Ihrer Überzeugung dem Anspruch der biblischen Botschaft, wie er Ihnen in dieser Urkunde vorgestellt wird, nicht mehr entsprechen können und das auf Gegenseitigkeit beruhende Vertauensverhältnis Ihrerseits nicht mehr bestehen kann.
Wir erbitten für Ihren Dienst Gottes Segen.
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